Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (der sogenannten GOÄ).
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten - bis auf einige Ausnahmen - Rechnungen nach der GOÄ nicht. Daher tragen die gesetzlich versicherten Patienten die Behandlungskosten häufig selbst.
Mittlerweile leisten einige Krankenkassen (zB. die Techniker Krankenkasse) einen Zuschuß für osteopathische Behandlungen. Einen Eigenanteil muß der Patient jedoch weiterhin selbst tragen.
Für Patienten, die langfristig eine ganzheitliche medizinische Versorgung wünschen, ist es eine Überlegung wert, ob eine entsprechende Zusatzversicherung für sich bzw. die Familie sinnvoll wäre.
Die privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Behandlungskosten im Regelfall in voller Höhe. Bitte wenden sie sich im Zweifelsfall im Vorfeld an Ihre Versicherung.
Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist dies kein Problem, solange Sie uns wenigstens zwei Werktage zuvor absagen. Ansonsten behalten wir uns vor, den versäumten Termine in Rechnung zu stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
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